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<title>Acht Jahre nach der &Auml;nderung des Asylrechts will Otto Schily nun auch dessen Reste entsorgen</title>
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  <tr> 
    <td valign="top" rowspan="2" width="120"> 
      <div align="center">
        <p><img src="../../img/blind.gif" width="130" height="8"><br>
          <a href="../../index.htm"><img src="../../img/logo-blau_32x100.gif" onFocus="if(this.blur)this.blur()" width="100" height="32" border="0"></a></p>
        <p>&nbsp;</p>
        <p><a href="#" onClick="history.back()"><img src="../../img/textback.gif" width="38" height="25" border="0" alt="zur&uuml;ck"></a></p>
      </div>
    </td>
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    </td>
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    </td>
  </tr>
  <tr> 
    <td bgcolor="#FFFFFF"> 
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      <div class="text"> 
<h2>Humanit&auml;re 
                Pflichten</h2>
              <h4>Acht Jahre 
                nach der &Auml;nderung des Asylrechts will Otto Schily nun auch 
                dessen Reste entsorgen. Bis auf die Fl&uuml;chlinge sind alle 
                hellauf begeistert.</h4>
              
<p><b><br>
  </b>von thomas uwer</p>
              <p><br>
                Die Reaktionen erinnern an die Zeiten der Asyldebatte von 1992/93. 
                Allerdings gibt es einen Unterschied. Claudia Roths Lob f&uuml;r 
                die Pl&auml;ne des Innenminister Otto Schily (SPD) zeigt, dass 
                die Gr&uuml;nen heute mit dabei sind, wenn es um die Einschr&auml;nkung 
                von Fl&uuml;chtlingsrechten geht.</p>
              <p>Aber 
                auch CDU/CSU und FDP, die im Fr&uuml;hjahr 1993 im Bundestag mit 
                der SPD f&uuml;r die &Auml;nderung des Grundgesetzartikels 16 
                stimmten, tun sich schwer, Schilys Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes 
                etwas Substanzielles entgegenzusetzen. Unersch&uuml;tterlich ist 
                der gesellschaftliche Konsens, der bislang g&uuml;ltige Fl&uuml;chtlingsschutz 
                sei zugunsten einer staatlichen Steuerung der Migration nach volkswirtschaftlichen 
                Effizienzkriterien abzuschaffen. Abgesehen vom Verband der Verwaltungsrichter, 
                der darauf verwies, dass rund 100 000 Fl&uuml;chtlinge in einer 
                rechtlichen L&uuml;cke verschwinden k&ouml;nnten, die durch die 
                angebliche Vereinfachung des Aufenthaltsrechts erst erzeugt w&uuml;rde, 
                gab es kaum Kritik. Und auch diese beschr&auml;nkte sich auf Formalia. 
                Angesichts der monierten Defizite sei es fraglich, ob der Entwurf 
                in der vorliegenden Form &uuml;berhaupt in ein Gesetz &uuml;berf&uuml;hrt 
                werden k&ouml;nne.</p>
              <p>Dabei 
                sind die von Schily vorgesehenen &Auml;nderungen des bestehenden 
                Aufenthaltsrechts gravierend. So soll es k&uuml;nftig neben einer 
                auf drei Jahre befristeten Aufenthalts-, nur noch eine unbefristete 
                Niederlassungserlaubnis geben. Die Duldung als vor&uuml;bergehender 
                Aufenthaltstitel f&uuml;r abgelehnte Asylbewerber, die wegen der 
                Situation in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben werden k&ouml;nnen, 
                soll vollst&auml;ndig entfallen.</p>
              <p>Davon 
                betroffen w&auml;ren weit mehr als jene von den Verwaltungsrichtern 
                erw&auml;hnten 100 000, deren Herkunft nicht mehr nachzuweisen 
                ist; auch die gro&szlig;e Gruppe derer, die staatliche Verfolgung 
                nicht als Asylgrund geltend machen konnten, weil sich der Staatsverband 
                zum Zeitpunkt ihrer Flucht in Aufl&ouml;sung befand - wie etwa 
                im Nordirak, in Somalia oder Afghanistan - wird k&uuml;nftig keinen 
                Anspruch auf einen legalen Status mehr haben. Ohnehin sind sie 
                bisher nur deshalb gesch&uuml;tzt, weil kein Flugzeug die unsicheren 
                und umk&auml;mpften Regionen erreichen kann.</p>
              <p>Anspruch 
                auf einen rechtlich einwandfreien Aufenthaltsstatus soll nach 
                Schilys Vorstellungen k&uuml;nftig nur noch haben, wer trotz seiner 
                Bereitschaft zur R&uuml;ckkehr nicht in sein Herkunftsland zur&uuml;ckreisen 
                kann. Schon heute gehen Ausl&auml;nderbeh&ouml;rden und Verwaltungsgerichte 
                davon aus, dass jeder, der geflohen ist, auch zur&uuml;ckkehren 
                kann, entweder auf illegalem Wege oder mit ausschlie&szlig;lich 
                zur Heimreise ausgestellten deutschen Ersatzpapieren.</p>
              <p>Die 
                &raquo;R&uuml;ckkehrunwilligen&laquo; hingegen sollen in gesonderten 
                &raquo;Ausreiseanstalten&laquo;, wie sie in Schilys Papier hei&szlig;en, 
                interniert werden, selbstredend ohne legalen Aufenthaltstitel. 
                So k&ouml;nnte die paradoxe Situation einer rechtlich vollzogenen 
                Illegalit&auml;t entstehen.</p>
              <p>Ein 
                Vorbild f&uuml;r die Einf&uuml;hrung des Prinzips der &raquo;freiwillige 
                &uuml;ckkehr&laquo; d&uuml;rfte das seit April geltende niederl&auml;ndische 
                Ausl&auml;nderrecht sein, das schon als &raquo;Policy of Starvation&laquo; 
                kritisiert wird. Asylbewerber, die nach der Ablehnung in letzter 
                Instanz ohne Aufenthaltsrecht auf der Stra&szlig;e sitzen, sollen 
                durch die staatlich organisierte Verelendung zum Verlassen des 
                Landes gezwungen werden.</p>
              <p>Schily 
                geht mit seinem Entwurf noch weiter. Um die Entstehung eines illegalen 
                Sektors durch unkontrollierte Verelendung zu verhindern, soll 
                hier an die Stelle des Rauswurfs aus Fl&uuml;chtlingsunterk&uuml;nften 
                die versch&auml;rfte Internierung treten. Was die Umwandlung des 
                Asylverfahrens in einen fast ausschlie&szlig;lich der Exekutive 
                &uuml;berlassenen Beh&ouml;rdenakt bedeuten w&uuml;rde.</p>
              <p>So 
                ist auch f&uuml;r anerkannte Asylbewerber nur ein befristeter 
                Aufenthaltstitel vorgesehen, der alle drei Jahre anhand der Lageberichte 
                des Ausw&auml;rtigen Amtes &uuml;berpr&uuml;ft werden soll. Schlie&szlig;lich 
                k&ouml;nnte sich die Lage im Herkunftsland ja zugunsten des Fl&uuml;chtlings 
                ge&auml;ndert haben. Zust&auml;ndig f&uuml;r die Ausgabe auch 
                der dauerhaften Titel w&auml;re dann das Bundesamt f&uuml;r die 
                Anerkennung ausl&auml;ndischer Fl&uuml;chtlinge, das ohnehin vom 
                Au&szlig;enministerium mit Erkenntnissen versorgt wird.</p>
              <p>Die 
                bereits heute g&auml;ngige Bundesamtspraxis der Widerrufsverfahren 
                w&uuml;rde so zur Regel erhoben. Wie schnell auf diesem Weg Verfolgerstaaten 
                zu sicheren Zufluchtsorten gemacht werden k&ouml;nnen, zeigt das 
                Beispiel der Lageberichte zum Irak. So erkl&auml;rte das Ausw&auml;rtige 
                Amt den kurdischen Nordirak auf Dr&auml;ngen des Bundesinnenministeriums 
                1997 erstmals zu einer &raquo;sicheren Fluchtalternative&laquo;; 
                binnen Monatsfrist sanken die Anerkennungsquoten von knapp 90 
                auf rund 30 Prozent.</p>
              <p>Angesichts 
                der zu bef&uuml;rchtenden vollst&auml;ndigen exekutiven Kontrolle 
                mutet es geradezu absurd an, dass die Gr&uuml;nen ausgerechnet 
                die fehlende Anerkennung geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher 
                Verfolgung kritisieren. Und zwar nicht etwa deshalb, weil das 
                Ministerium von Joseph Fischer F&auml;lle geschlechtsspezifischer 
                Verfolgung weiterhin als famili&auml;r oder kulturell bedingte 
                Einzeltaten bewertet, sondern weil die Anerkennung nicht staatlicher 
                Verfolgung eine Angleichung an internationales Fl&uuml;chtlingsrecht 
                bedeuten w&uuml;rde. Diese aber wird durch den Gesetzentwurf, 
                der die Genfer Fl&uuml;chtlingskonvention als bindendes internationales 
                Recht endg&uuml;ltig zur Makulatur macht vollends unterminiert. 
                Die von Vertretern aller Parteien verwendete Formulierung &raquo;humanit&auml;re 
                Verpflichtung&laquo; verdeutlicht das.</p>
              <p>Dabei 
                handelt es sich keineswegs um selbst auferlegte humanit&auml;re 
                Verpflichtungen, sondern um internationales Fl&uuml;chtlingsrecht, 
                das als Reaktion auf die vom NS-Regime verursachte Fl&uuml;chtlingskatastrophe 
                in die Genfer Fl&uuml;chtlingskonvention (GFK) aufgenommen wurde. 
                Auch die g&auml;ngige Formulierung vom &raquo;anerkannten Asylanten&laquo; 
                zeigt, dass die Grunds&auml;tze der GFK in Deutschland niemals 
                in gesellschaftliche Realit&auml;t &uuml;berf&uuml;hrt, sondern 
                wie die meisten nach dem Nationalsozialismus geschlossenen internationalen 
                Bindungen als fremder Zwang empfunden wurden.</p>
              <p>Doch 
                w&auml;hrend um die Anerkennung nicht staatlicher Verfolgung noch 
                gestritten wird, bleibt die grundlegende Umkehrung der darin verankerten 
                Schutzmechanismen ohne Kritik. Exemplarisch ist die von Schily 
                geplante Arbeitserlaubnis f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge. Mit der Formel 
                von den regionalen Bed&uuml;rfnissen des Arbeitsmarktes aber wird 
                das in der Fl&uuml;chtlingskonvention vorgesehene Verbot der wirtschaftlichen 
                Ausbeutung und Verwertung von Fl&uuml;chtlingen gebrochen. Es 
                soll im Ermessen der Arbeits&auml;mter liegen, Arbeitspl&auml;tze 
                auch an Fl&uuml;chtlinge zu vergeben; Deutsche haben aber weiterhin 
                den Vorrang. So k&ouml;nnte ein industrielles Reservekontingent 
                geschaffen werden, das man bei Bedarf einsetzt.</p>
              <p>Schily 
                verdankt die allgemeine Zustimmung zu seinem Papier der Bindung 
                des Fl&uuml;chtlingsschutzes an wirtschaftliche Verwertungskriterien. 
                Der einzige Bereich, der bisher nicht nach seinem &ouml;konomischen 
                Nutzen gefragt wurde, war die Asylpolitik. Auch er soll nun den 
                Notwendigkeiten des Staatsbudgets und den Anspr&uuml;chen des 
                Marktes unterworfen werden.</p>
              <p>Denn 
                sp&auml;testens wenn die Asylpolitik nicht mehr als vom Staat 
                gegen die Gesellschaft durchgef&uuml;hrte Zwangsma&szlig;nahme, 
                sondern als Teil der gemeinsamen Anstrengungen zur Verwertung 
                aller gesellschaftlichen Ressourcen begriffen wird, kriegt von 
                der endg&uuml;ltigen Abschaffung des tradierten Asylrechts keiner 
                mehr etwas mit.</p>
              <p> 
                <i>in jungle world 34/2001</i></p>
              <br>
</div><!-- stopprint -->
        <div class="foot">
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      </td>
  </tr>
  <tr> 
    <td colspan="3" height="32"></td>
  </tr>
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