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<title>Wer isst, hungert nicht</title>
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        <p><img src="../../img/blind.gif" width="130" height="8"><br>
          <a href="../../index.htm"><img src="../../img/logo-blau_32x100.gif" onFocus="if(this.blur)this.blur()" width="100" height="32" border="0"></a></p>
        <p>&nbsp;</p>
        <p><a href="#" onClick="history.back()"><img src="../../img/textback.gif" width="38" height="25" border="0" alt="zur&uuml;ck"></a></p>
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      <div class="text"> 
<h2>Wer isst, hungert nicht</h2>
            <h4>Ein Magdeburger Gericht wei&szlig;, wie viel Fl&uuml;chtlinge 
              essen m&uuml;ssen. </h4>
            
<p><i>von thomas uwer (wadi e. V.)</i></p>
            <p>Wie viele Kalorien muss man t&auml;glich zu sich nehmen, um ein 
              menschenw&uuml;rdiges Leben zu f&uuml;hren? Mindestens 1 600 am 
              Tag, entschied j&uuml;ngst das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. 
              In dieser Logik beginnt bei 2 229 Kalorien der Wohlstand. Ungef&auml;hr 
              so viel bekommen Fl&uuml;chtlinge in den Aufnahmelagern im Nordirak 
              vom Weltern&auml;hrungsprogramm der Vereinten Nationen (UN) zugeteilt. 
              Und das ist nach Meinung der Magdeburger Richter &raquo;als ausreichend 
              anzusehen, weil der zus&auml;tzliche Energieaufwand der Fl&uuml;chtlinge, 
              die insbesondere keiner Arbeit nachgehen, gering ist&laquo;. </p>
            <p>Nein, das Gericht besch&auml;ftigt sich in diesem Urteil nicht 
              mit der Legehennenhaltung, sondern damit, ob es zumutbar ist, einen 
              irakischen Asylsuchenden, der aus dem Herrschaftsbereich des Regimes 
              Saddam Husseins nach Deutschland geflohen ist, auf eine &raquo;Ausweichm&ouml;glichkeit&laquo; 
              im kurdischen Nordirak zu verweisen. Denn seit auf Dr&auml;ngen 
              Deutschlands die zust&auml;ndige Kommission im Europarat 1998 beschlossen 
              hat, dass in den irakischen Kurdengebieten eine sichere Fluchtalternative 
              besteht, werden irakische Fl&uuml;chtlinge mit der Begr&uuml;ndung 
              abgelehnt, sie h&auml;tten auch innerhalb des eigenen Landes Zuflucht 
              suchen k&ouml;nnen. </p>
            <p>Einen Ausweg stellte bislang nur die Ma&szlig;gabe des UN-Fl&uuml;chtlingskommissariats 
              UNHCR dar, dass ein &raquo;Ausweichen&laquo; nur dann zumutbar sei, 
              wenn ein menschenw&uuml;rdiges Leben gesichert ist. G&auml;ngige 
              Rechtsprechung war daher, dass zumindest Fl&uuml;chtlingen aus dem 
              Zentralirak, die &uuml;ber keine verwandtschaftlichen oder sozialen 
              Bindungen in den Kurdengebieten verf&uuml;gen, nicht auf die inl&auml;ndische 
              Fluchtalternative verwiesen werden k&ouml;nnen. Denn die meisten 
              der rund 250 000 Binnenvertriebenen im Nordirak leben weit unterhalb 
              des Existenzminimums auf der Stra&szlig;e oder in Fl&uuml;chtlingslagern, 
              die aus Zelten oder fertig produzierten Notbehausungen bestehen. 
              In den Lagern fehlt nach Auskunft des UNHCR selbst das Notwendigste. 
              Sauberes Trinkwasser ist Mangelware, Strom und sanit&auml;re Einrichtungen 
              gibt es nur selten, die medizinische Versorgung ist nicht gew&auml;hrleistet. 
            </p>
            <p>Den Magdeburger Richtern ist diese Mangelversorgung gut genug. 
              &raquo;Zwar ist eine erh&ouml;hte Energiezufuhr w&uuml;nschenswert&laquo;, 
              menschelt das Gericht in seiner Begr&uuml;ndung, &raquo;das Bedarfsminimum 
              ist jedoch (...) gewahrt.&laquo; Dabei haben die Richter geflissentlich 
              &uuml;bersehen, was im Gutachten des UNHCR als besonders problematisch 
              dargestellt wird. 2 000 Kalorien Nahrungsaufnahme pro Tag liegen 
              weit unterhalb des notwendigen Minimums, und selbst die nimmt nur 
              auf, wer auch ein vollst&auml;ndiges Lebensmittelpaket erh&auml;lt. 
              Das aber sind wegen der schlechten Versorgungslage bei weitem nicht 
              alle Fl&uuml;chtlinge, zumal &raquo;Empf&auml;nger, die in besonders 
              &auml;rmlichen Verh&auml;ltnissen leben&laquo;, gezwungen seien, 
              &raquo;ihre Lebensmittelpakete einzutauschen, um damit andere Dinge 
              des t&auml;glichen Grundbedarfs zu beschaffen&laquo;. </p>
            <p>So st&uuml;tzt sich das Gericht bei seiner Urteilsbegr&uuml;ndung 
              auf ein Gutachten, in dem das genaue Gegenteil vom Behaupteten beschrieben 
              wird. Nirgendwo k&auml;men die UN mit der Bew&auml;ltigung der dringendsten 
              Aufgaben nach, es mangele an Notunterk&uuml;nften, Material und 
              qualifizierten Mitarbeitern, um wenigstens die bestehende Infrastruktur 
              in Gang zu halten, die sich &raquo;in einem Zustand des betr&auml;chtlichen 
              Zerfalls&laquo; befinde, konstatiert das UNHCR. </p>
            <p>Dies alles aber betreffe &raquo;Ma&szlig;st&auml;be&laquo;, findet 
              das Gericht, &raquo;die den restriktiven Vorgaben der deutschen 
              Rechtsprechung nicht entsprechen&laquo;. Und diese Vorgabe lautet, 
              wie Bundesinnenminister Otto Schily erst Mitte Januar bekr&auml;ftigte, 
              das dr&auml;ngende Problem der vielen irakischen Fl&uuml;chtlinge 
              zu l&ouml;sen. </p>
            <p>Deshalb spielen weder die Frage der Sicherheit, noch die der Rechte 
              und Freiheiten, die Binnenfl&uuml;chtlinge im Nordirak genie&szlig;en, 
              bei der Feststellung einer Fluchtalternative eine Rolle. Karl Kopp 
              von Pro Asyl sieht darin ein grunds&auml;tzliches Problem. &raquo;Die 
              Idee war einmal, dass man Fl&uuml;chtlinge in einem Staat aufnimmt, 
              damit sie au&szlig;er Schutz auch Rechte erhalten. Jetzt geht es 
              nur noch darum, dass man die Leute irgendwo unterbringt, am besten 
              gleich dort, wo sie herkommen. Diese so genannten inl&auml;ndischen 
              Fluchtalternativen werden als gro&szlig;e Fl&uuml;chtlingslager 
              betrachtet, die in der Praxis aber gar nicht in der Lage sind, irgendwelche 
              Rechte dauerhaft zu garantieren.&laquo; </p>
            <p>Verschwiegen wird auch, dass die kurdische Region des Nordirak 
              nach wie vor integraler Bestandteil des irakischen Staates ist und 
              von der Zentralregierung nur geduldet wird. Kein Vertrag, keine 
              UN-Schutztruppen oder auch nur eine Resolution des Sicherheitsrates 
              existieren, mittels welchen irakischen Truppen wenigstens formal 
              untersagt werden k&ouml;nnte, bereits morgen wieder in die Region 
              einzumarschieren. </p>
            <p>Im September 1996 haben sie dies bereits einmal getan. Unter ihre 
              Kontrolle fielen als erstes jene &raquo;collective towns&laquo; 
              in den s&uuml;dlichen Suburbs der Stadt Arbil, in denen die Binnenfl&uuml;chtlinge 
              aus dem Zentralirak untergebracht sind. Fast alle der &uuml;ber 
              100 damals binnen eines Tages Hingerichteten sowie die meisten der 
              um die 100 Verschleppten waren Binnenfl&uuml;chtlinge. Mehr noch 
              als den kurdischen Bewohnern der Region gilt ihnen die besondere 
              Aufmerksamkeit der irakischen Sicherheitsdienste. Sollte die irakische 
              Armee einmarschieren, w&uuml;rden die Fl&uuml;chtlingslager zu t&ouml;dlichen 
              Fallen. S&uuml;dlich der Gro&szlig;stadt Sulemaniah befinden sich 
              gleich zwei gro&szlig;e Fl&uuml;chtlingslager in direkter N&auml;he 
              der Demarkationslinie. </p>
            <p>Eine Argumentation, die deutsche Gerichte nicht nachvollziehen 
              wollen. Denn hier spielt lediglich eine Rolle, ob &raquo;absehbar&laquo; 
              ein Wiedereinmarsch erfolgt. Die deutschen Verwaltungsgerichte scheinen 
              fest davon auszugehen, dass die irakische Armee sie vorab &uuml;ber 
              eine geplante Milit&auml;raktion informieren wird. Was absehbar 
              ist oder nicht, wissen deutsche Gerichte offensichtlich selbst am 
              besten. </p>
            <p>Und das bedeutet, dass auch die Konstruktion der &raquo;inl&auml;ndischen 
              Fluchtalternative&laquo; bestehen bleibt. F&uuml;r irakische Fl&uuml;chtlinge 
              in Deutschland hei&szlig;t dies, dass die Chancen auf einen dauerhaften 
              Aufenthaltsstatus weiter sinken werden. Damit wird ihnen auch die 
              M&ouml;glichkeit verbaut, ein sicheres Auskommen zu erlangen und 
              soziale Rechte zu erwerben. Solange weiterhin kein Weg existiert, 
              auf dem man sie einfach abschieben kann, fristen sie hier ein Leben 
              an der unteren Grenze des legal Machbaren. Welche Bedeutung die 
              Menschenw&uuml;rde dabei hat, wurde vom Magdeburger Gericht bereits 
              entschieden. </p>
            <p> </p>
            <p><i>aus: jungle world 06/2002</i><br>
            </p>
            </div><!-- stopprint -->
        <div class="foot">
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