Das Menschenrecht auf Kopftuch
03. April 2009, von Arvid VormannHuman Rights Watch propagiert im Namen der Menschenrechte das Kopftuch für Lehrerinnen. Das ist nicht wirklich verwunderlich bei dieser Organisation, die ständig israelische “Kriegsverbrechen” und “Massaker” an Palästinensern aufdeckt.
Da ist dann aber auch wirklich alles auf den betuchten Kopf gestellt: Nicht etwa dieses Symbol religiöser Frauenunterdrückung, sondern sein Verbot erst diskriminiere muslimische Frauen, so HRW, denn: “Alle von Human Rights Watch befragten Frauen erklärten, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden.”
Und wenn erst genügend Lehrkräfte das Kopftuch tragen und der islamische Konsens auch unter der Schülerschaft durchgesetzt ist, wenn die letzten renitenten Schülerinnen als “Schlampen” und “Huren” durch die Gänge gejagt werden, dann werden auch sie sich aus freiem Willen für das Kopftuch entscheiden und den Menschenrechten wäre endlich Genüge getan.
03. April 2009 um 23:48
Auf Basis von Art. 29 Abs. 2 AMER kann man dann noch argumentieren, daß auch Schüler in der Studie hätten befragt werden müssen, weil in dem Fall sie diejenigen sind, die dort als “andere” angegeben sind, deren “Rechte und Freiheiten” ja trotzdem geachtet bleiben müssen.
http://antifo.wordpress.com/2009/03/18/kurt-beck-last-schuler-im-stich/