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<title>Das Internationale Recht und die Djihadisten</title>
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<meta name="description" content="Angesichts der Erst&uuml;rmung Fallujas, jener zentralirakischen Stadt, 
          die wie jetzt sukzessive bekannt wird, der so genannte irakischen &quot;Widerstand&quot; 
          gemeinsam mit internationalen Djihadisten in ihre logistische Zentrale 
          verwandelt hatten, wurde einmal mehr eines der grunds&auml;tzlichen 
          Dilemmatas des &quot;Wars on Terror&quot; deutlich: Regul&auml;re Armeen, 
          in diesem Falle die der USA und des neuen irakischen Staates, k&auml;mpften 
          gegen irregul&auml;re Einheiten, die zuvor in Wort und Tat zur Gen&uuml;ge 
          ihren Willen bekundet hatten, jedwede Verbindlichkeit des in den Genfer 
          Konventionen niedergelegten Kriegsrechtes zu missachten.">
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        <p>&nbsp;</p>
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      <div class="text"> 
        <p>&nbsp;</p>
        <p><strong><br>
          Dilemma des &quot;Wars on Terror&quot;:</strong></p>
        <h2> <br>
          Das Internationale Recht und die Djihadisten</h2>
        <p><strong>Angesichts der Erst&uuml;rmung Fallujas, jener zentralirakischen 
          Stadt, die wie jetzt sukzessive bekannt wird, der so genannte irakischen 
          &quot;Widerstand&quot; gemeinsam mit internationalen Djihadisten in 
          ihre logistische Zentrale verwandelt hatten, wurde einmal mehr eines 
          der grunds&auml;tzlichen Dilemmatas des &quot;Wars on Terror&quot; deutlich: 
          Regul&auml;re Armeen, in diesem Falle die der USA und des neuen irakischen 
          Staates, k&auml;mpften gegen irregul&auml;re Einheiten, die zuvor in 
          Wort und Tat zur Gen&uuml;ge ihren Willen bekundet hatten, jedwede Verbindlichkeit 
          des in den Genfer Konventionen niedergelegten Kriegsrechtes zu missachten.</strong></p>
        <p> <em> von Thomas von der Osten-Sacken<br>
          </em></p>
		 
        <p>Zuvor war in Fatwas, religi&ouml;sen Rechtsgutachten, sogar ausdr&uuml;cklich 
          das T&ouml;ten von Zivilisten gut gehie&szlig;en worden, &auml;hnlich 
          wie im Krieg gegen Israel beanspruchen eine Gruppe islamische Kleriker 
          die Deutungshoheit zu haben, wer als Zivilist zu gelten hat und wer 
          nicht. Im Falle Israels etwa ist laut einigen Fatwas selbst das T&ouml;ten 
          von schwangeren Frauen und Kleinkindern erlaubt.</p>
        <p>Nicht aber diese bewusste Missachtung geltenden internationalen Rechts, 
          sondern das Vorgehen der Amerikaner erhitzte die Gem&uuml;ter: Als die 
          Bilder eines am Boden liegenden offenbar unbewaffneten Mannes um die 
          Welt gingen, der von einem amerikanischen GI erschossen wurde, kritisierten 
          unterschiedliche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International 
          und Human Rights Watch aber auch die UN-Menschenrechtsbeauftragte Louise 
          Arbour die USA scharf und forderten eine entsprechende Untersuchung.</p>
        <p>Eine Reaktion, die richtig und naheliegend ist, schlie&szlig;lich legen 
          die Genfer Konventionen minuti&ouml;s dar, wie ein Kombattant sich im 
          Kriegsfall zu verhalten habe. Wenn immer Soldaten der USA oder andere 
          Staaten, die diese Konventionen ratifiziert haben, gegen sie versto&szlig;en, 
          muss und sollte dies geahndet werden. Wer aber die USA kritisiert, ohne 
          das grundlegende Paradox zu reflektieren, dass es juristisch zumindest 
          &auml;u&szlig;ert fragw&uuml;rdig ist, ob f&uuml;r die Insurgenten im 
          Irak die Genfer Konventionen &uuml;berhaupt gelten, da sie offensichtlich 
          kaum die Kriterien erf&uuml;llen, die im Sinne der 3. und 4. Genfer 
          Konvention den Kombattantenstatus definieren, der ger&auml;t in Gefahr 
          einseitig sich zu positionieren, statt auf Erf&uuml;llung g&uuml;ltigen 
          internationalen Rechts zu bestehen.</p>
        <p>Keineswegs ist hier die Rede von all den schrillen Stimmen, die sich 
          nach der Offensive auf Falluja erhoben und wie der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses 
          im t&uuml;rkischen Parlament erkl&auml;rten, das Regime der USA im Irak 
          sei weit schlimmer als jenes Hitlers, nicht gemeint sind auch die Demonstranten 
          in London, die der USA vorwarfen einen Genozid in der irakischen Stadt 
          durchzuf&uuml;hren, sondern die Rede ist leider von namhaften Menschenrechts- 
          und Hilfsorganisationen.</p>
        <p>So lie&szlig; etwa das Koordinationswerk von im Irak t&auml;tigen Hilfsorganisationen 
          NCCI Anfang November eine Petition zirkulieren, die nicht nur v&ouml;llig 
          einseitig der USA und der irakischen &Uuml;bergangsregierung die Schuld 
          an der Eskalation des Konfliktes zuschrieb, sondern beide auch in scharfem 
          Ton ermahnte, sich an die Regeln des internationalen Rechtes zu halten. 
          In einem lapidar nachgestellten Satz adressierten sie dann die &quot;F&uuml;hrung 
          der bewaffneten Gruppen in Falluja&quot; und forderte sie auf, sich 
          ebenfalls ans internationale Recht zu halten. Zuvor hatten Dutzende 
          von Geiselnahmen und Exekutionen, Anschl&auml;ge aus Zivilisten und 
          Terror gegen Unbeteiligte sich im Namen dieser &quot;F&uuml;hrung&quot; 
          ereignet, die alle bewusst gegen den Geist der Genfer Konventionen in 
          bislang recht einmaliger Art verstie&szlig;en und mit keinem Satz in 
          besagtem Petitionsentwurf Erw&auml;hnung fanden. Somit wurden die Insurgenten 
          wie selbstverst&auml;ndlich in den Rang der Armee gleichwertiger Kombattanten 
          erhoben, gleichwohl wenig daf&uuml;r spricht, dass ihnen, wie andernorts 
          Hizbollah, Hamas, Al Qaida oder &auml;hnlichen Gruppierungen auch, dieser 
          Status zusteht. Denn weder k&ouml;nnen sie f&uuml;r sich beanspruchen 
          regul&auml;ren Armeen anzugeh&ouml;ren (selbst die Taliban nicht, da 
          sie von der UN nicht als Regierung Afghanistans anerkannt waren), noch 
          scheint die Zusatzklausel der 3. Konvention von 1949 auf sie zuzutreffen, 
          die festlegt, dass neben regul&auml;ren Soldaten auch &quot;Mitglieder 
          anderer Milizen und Mitglieder von Freiwilligeneinheiten, auch solche 
          organisierter Widerstandsgruppen, zu z&auml;hlen sind, die zu einer 
          der beteiligten (Kriegs)Parteien geh&ouml;ren, (...) wenn sie folgende 
          Bedingungen erf&uuml;llen:</p>
        <p>(a) dass sie von einer Person kommandiert werden, die f&uuml;r ihre 
          Untergebenen verantwortlich ist;<br>
          (b) dass sie dauerhafte aus der Distanz erkennbare Markierungen tragen;<br>
          (c) dass sie ihre Waffen offen tragen;<br>
          (d) dass sie ihre Operationen in Einklang mit dem Kriegsrecht und den 
          entsprechenden Regeln durchfuhren.&quot;</p>
        <p>Das Kriegsrecht verbietet unter anderem ausdr&uuml;cklich: Geiselnahmen, 
          Mord und Misshandlungen aller Art, dem&uuml;tigende Behandlung des Gegners 
          und extralegale Hinrichtungen. Kurzum die gesamte Taktik, auf die der 
          Kampf des so genannten irakischen Widerstandes fu&szlig;t, verst&ouml;&szlig;t 
          vors&auml;tzlich und absolut gegen die Genfer Konventionen.</p>
        <p>Wo aber bleibt der Aufschrei der Menschenrechtsorganisationen? Woran 
          liegt es, dass man lieber die USA adressiert du &uuml;ber die Verbrechen 
          der Gegenseite beredt schweigt?</p>
        <p>Vielleicht ist man noch zu sehr daran gew&ouml;hnt, angesichts fr&uuml;herer 
          Konflikte in der Dritten Welt, in die irregul&auml;re Einheiten verwickelt 
          waren, sein Augenmerk vornehmlich auf die Verbrechen regul&auml;rer 
          Armeen zu richten; gilt seit den Bildern des Massakers in My Lai und 
          den Massenbombardements vietnamesischer D&ouml;rfer, dass die US-Armee 
          vorm offenen Bruch der Genfer Konvention nicht zur&uuml;ckschreckt. 
        </p>
        <p>Und schlie&szlig;lich pflegen in klassischen Guerillakriegen, ob in 
          Lateinamerika oder Ostasien, Staaten ihre Menschenrechtsverletzungen 
          ja regelm&auml;&szlig;ig mit dem Argument zu rechtfertigten, bei den 
          Irregul&auml;ren handele es sich um Kriminelle, nicht um Kombattanten, 
          weshalb Straf- nicht Kriegsrecht auf sie angewendet werden m&uuml;sse.</p>
        <p>In der Regel, zu der unr&uuml;hmliche Ausnahmen wie der peruanische 
          Leuchtende Pfad und die Befreiungstiger Sri Lankas ebenso geh&ouml;ren 
          wie die afghanischen Mujaheddin und pal&auml;stinensische Fedajin, k&auml;mpften 
          zugleich Guerillaorganisationen um internationale Anerkennung ihres 
          Kombattantenstatus, indem sie versuchten sich an den Geist der Genfer 
          Konvention zu halten. Dies ist f&uuml;r Partisanen aufgrund der Natur 
          ihrer Kriegf&uuml;hrung nicht uneingeschr&auml;nkt m&ouml;glich. Der 
          Partisan verwandelt sich je nach Lage in einen Zivilisten, in dem er 
          vor dem milit&auml;risch &uuml;berlegenen Gegner in St&auml;dten und 
          D&ouml;rfern, gesch&uuml;tzt durch die Bev&ouml;lkerung, untertaucht. 
          Erst vor neuen Kampfhandlungen wird er erneut zum Waffen tragenden Kombattanten.</p>
        <p>So sieht der Partisan, selbst wenn er die Genfer Konventionen anerkennt, 
          sich gezwungen sie an einigen Stellen &uuml;bertreten zu m&uuml;ssen, 
          will er nicht innerhalb k&uuml;rzester Zeit der Vernichtung anheim fallen. 
          Nichts aber &quot;zwingt&quot; die Insurgenten in Falluja und in anderen 
          Orten des Irak zu ihrem barbarischen Tun, das vielmehr Teil und Ausdruck 
          ihrer Weltanschauung zugleich ist und jene unmittelbare terroristische 
          Willk&uuml;rherrschaft antizipiert, die &uuml;berall dort errichtet 
          wird, wo sie die Macht ergreifen.</p>
        <p>So hatten man wohl auch kaum die Truppe Abu Mussab al Zarkawis im Sinn, 
          als Mitte der 70er Jahre, der Vietnamkrieg war noch in frischer Erinnerung, 
          auf Initiative der Sowjetunion und ihr alliierter Drittweltstaaten die 
          UN-Vollversammlung ein Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verabschiedete, 
          das deren Geltungsbereich nunmehr auf alle ausdehnte, &quot;die gegen 
          koloniale Herrschaft und fremde Besatzung und gegen rassistische Regierungen&#8221; 
          k&auml;mpfen. Solchen K&auml;mpfern, auch dann wenn sie offen Kriegsrecht 
          brechen, garantiert dieser Zusatz automatisch den Status von Kombattanten. 
        </p>
        <p>Genau auf diese Klausel pflegen seitdem sich auch islamistische Gruppierungen 
          zu berufen. Die USA, damals besch&auml;ftigt mit ihrem weltweitem Kampf 
          gegen den Kommunismus, haben dieses Zusatzprotokoll, das zwar den Realit&auml;ten 
          des Partisanenkrieges versuchte gerecht zu werden, zugleich aber Missbrauch 
          T&uuml;r und Tor &ouml;ffnete, nie ratifiziert. So sind sie, wie Ted 
          Lapkin k&uuml;rzlich im Middle East Quarterly feststellte, nicht einmal 
          rechtlich daran gebunden, sich im Kampf gegen den irakischen &quot;Widerstand&quot; 
          an diese Zusatzklauseln zu halten: die Insurgenten von Falluja stehen 
          ihm zufolge klar au&szlig;erhalb internationalen Rechts. Die USA hielten 
          sich sogar lediglich aus Selbstverpflichtung im Kampf gegen Insurgenten 
          im Irak an die Genfer Konventionen.</p>
        <p>Wie aber in Zukunft mit derartigen Konflikten, die mit klassischer 
          Kriegsf&uuml;hrung nichts mehr gemein haben, umzugehen und Zivilbev&ouml;lkerung 
          zu sch&uuml;tzen und zu versorgen ist, angesichts von K&auml;mpfern, 
          die Leichen verminen, religi&ouml;se St&auml;tten in Festungen und Waffenlager 
          verwandeln, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen enthaupten, sich hinter 
          Zivilisten verschanzen und die wei&szlig;e Fahne gezielt missbrauchen, 
          das sind Fragen auf die bislang keine befriedigenden Antworten gefunden 
          wurden. Sp&auml;testens seit den terroristischen Anschl&auml;gen auf 
          die Dependancen der UN und des Roten Kreuzes in Bagdad im vergangenen 
          Jahr kann man die Augen auch nicht mehr vor der Tatsache verschlie&szlig;en, 
          dass die traditionelle Neutralit&auml;t im Konfliktfall droht obsolet 
          zu werden und humanit&auml;re Hilfsorganisationen selbst zum Angriffsziel 
          geworden ist.</p>
        <p> So ist es dringend geboten, sich endlich der bitteren Realit&auml;t 
          zu stellen, dass auch, wenn man, wie viele Menschenrechtsorganisationen 
          es tun, den amerikanisch gef&uuml;hrten &quot;War on Terror&quot; ablehnt, 
          den Leid tragenden Zivilisten mit den herk&ouml;mmlichen, aus der Vergangenheit 
          erprobten Methoden der Verteidigung von Internationalem &#8211; und 
          Menschenrecht, nicht effektiv geholfen wird und man mit einseitigen 
          Anschuldigungen zudem der Sache des Internationalen Rechts einen B&auml;rendienst 
          erweist. Denn wie mit allem Recht, verh&auml;lt es sich auch mit den 
          Genfer Konventionen: je mehr sie politisch instrumentalisiert werden, 
          je st&auml;rker droht, dass sie ihre bindende Wirkung verlieren. Dass 
          aber w&auml;re eine Katastrophe weit gr&ouml;&szlig;eren Ausma&szlig;es, 
          als die bislang dokumentierten Verletzungen des Kriegsrechts seitens 
          der USA im Irak.</p>
        <p>&nbsp; </p>
        <p> <em>erschienen in hagalil.com 14.01.2005</em></p>
        <p></p>
      </div>
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